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AGB

AGB

 

© Hamsterbacke / Stand 1.1.2009 / R4.0

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen des Tierferienservices „Hamsterbacke“.

 

 

 

2. Umfang der Dienstleistung und Zahlungsmodalitäten

Der Tierferienservice "Hamsterbacke" verpflichtet sich, das ihm geschenkte Vertrauen durch gute Pflege, ausreichende Fütterung sowie sorgfältige und tiergerechte Behandlung des Ferientieres zu rechtfertigen. Die Übergabe des Tieres am Wohnort des Halters erfolgt gegen Barzahlung am Ende der Hüteperiode. Ein- und Austrittstag werden voll berechnet.

 

Der Halter verpflichtet sich, dem Tierferienservice "Hamsterbacke" alle Auffälligkeiten, spezielle Behandlungsweisen, Gewohnheiten, Medikamenten-abgabe, etc. mitzuteilen, damit die Dienstleistungen auch zur vollen Zufriedenheit von Tier und Halter ausgeführt werden können.

 

 

 

3. Haftung für Schäden am Tier oder welche vom Tier verursacht wurden

Der Tierferienservice "Hamsterbacke" lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihm nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. 

Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist der Tierferienservice "Hamsterbacke" ermächtigt, einen Tierarzt beizuziehen. Die Behandlungskosten gehen immer zu Lasten des Halters. 

 

Stirbt ein Tier, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung überreicht. Die Abholung und Bestattung des Tieres erfolgt durch den Halter, welcher auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen hat.

 

Kosten für Schäden, die durch das Ferientier verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Halters.

 

 

 

4.  Verzug des Halters

Kehrt der Halter nicht bis spätestens zehn Tage nach dem vereinbarten Termin an seinen Wohnort zurück und schickt er auch keinen Vertreter, so ist der Tierferienservice „Hamsterbacke“ ermächtigt, das Tier einem Tierheim zur Betreuung zu übergeben. Verlangt der Halter sein Tier nicht innert zwei Monaten nach der Übergabe zurück, so kann das Tierheim frei über das Tier verfügen.

 

Aufgelaufene Kosten bis und mit zehn Tage nach dem vereinbarten Termin werden dem Halter in Rechnung gestellt. Das Tier wird einem anerkannten Tierheim übergeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Halter.

 

 

 

5.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

 

 

Gerichtsstand ist Burgdorf

Krauchthal, im Juni 2003